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Einkommensteuerrechner Österreich 2026

Berechnen Sie Ihre Steuern in Österreich: Einkommensteuer + Sozialabgaben

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Steuertarife Österreich 2026

0 - 12,816 EUR0%
12,816 - 20,818 EUR20%
20,818 - 34,513 EUR30%
34,513 - 66,612 EUR40%
66,612 - 99,266 EUR48%
99,266 - 1,000,000 EUR50%
1,000,000+ EUR55%

Vollständiger Leitfaden zur österreichischen Besteuerung

Österreich hat ein ausgereiftes Steuersystem in Kombination mit einem umfassenden Sozialschutz. Dieses Land mit 9 Millionen Einwohnern im Herzen Europas bietet eine außergewöhnliche Lebensqualität mit erstklassigen öffentlichen Dienstleistungen, finanziert durch eine progressive Besteuerung und moderate Sozialabgaben.

Österreichische Einkommensteuer: 7 Stufen 2026

Österreich verwendet ein progressives Stufensystem. Nur der Einkommensanteil innerhalb jeder Stufe wird mit dem entsprechenden Satz besteuert:

EUR 0 - 12.816 0%
EUR 12.816 - 20.818 20%
EUR 20.818 - 34.513 30%
EUR 34.513 - 66.612 40%
EUR 66.612 - 99.266 48%
EUR 99.266 - 1.000.000 50%
Über EUR 1.000.000 55%

Hoher Freibetrag: Die ersten EUR 12.816 sind vollständig steuerfrei.

Sozialversicherungsbeiträge Österreich (~18%)

Die Sozialabgaben werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt:

Beitrag Arbeitnehmer Arbeitgeber Beschreibung
Pensionsversicherung10,25%12,55%Rentenversicherung
Krankenversicherung3,87%3,78%Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung3,00%3,00%Arbeitslosenversicherung
Arbeiterkammer (AK)0,50%-Kammer für Arbeiter
Wohnbauförderung (WBF)0,50%0,50%Wohnbauförderungsbeitrag
Gesamt~18,12%~21,23%-

Höchstbeitragsgrundlage 2026: EUR 6.060/Monat (EUR 72.720/Jahr)

13. und 14. Monatsgehalt: Vorteilhafte Besteuerung

Sonderzahlungen - Ein großer Steuervorteil

In Österreich erhalten Arbeitnehmer verpflichtend 14 Gehälter pro Jahr:

  • 13. Monatsgehalt (Urlaubsgeld): Urlaubszuschuss, üblicherweise im Juni ausgezahlt
  • 14. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld): Weihnachtsremuneration, im November/Dezember ausgezahlt
  • Sonderbesteuerung: Diese Zulagen werden mit einem Pauschalsatz von 6% besteuert (statt progressiver Sätze)
  • Freibetrag: Die ersten EUR 620 jeder Sonderzahlung sind vollständig steuerfrei

Dieser Vorteil kann Einsparungen von EUR 2.000-5.000/Jahr bei einem Durchschnittsgehalt ausmachen.

Familienbonus Plus: EUR 1.500/Kind

Familiensteuergutschrift

  • Betrag: EUR 166,68/Monat pro Kind (EUR 2.000/Jahr)
  • Kinder 0-18 Jahre: Voller Betrag, solange Familienbeihilfe bezogen wird
  • Kinder 18-24 Jahre: EUR 58,34/Monat bei Ausbildung des Kindes
  • Aufteilbar: Zwischen beiden Elternteilen (50/50)
  • Kumulierbar: Mit anderen Steuervorteilen

Der Familienbonus Plus reduziert direkt die Steuerschuld (nicht nur das zu versteuernde Einkommen).

Pendlerpauschale

Absetzbarkeit der Wegstrecke Wohnung-Arbeit

Österreich bietet eine großzügige Absetzbarkeit für Pendler:

Kleine Pendlerpauschale

Bei Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel

20-60 km: EUR 696/Jahr

> 60 km: EUR 1.356/Jahr

Große Pendlerpauschale

Wenn Auto notwendig

2-20 km: EUR 372/Jahr

> 60 km: EUR 3.672/Jahr

+ Pendlereuro: EUR 2 pro km einfache Wegstrecke (zusätzliche Steuergutschrift)

Weitere wichtige Steuerabzüge

  • Werbungskosten: Berufsbedingte Aufwendungen (EUR 132 Pauschale oder tatsächliche Kosten)
  • Sonderausgaben: Spenden (max. 10% des Einkommens), Versicherungen, Fortbildung
  • Kinderfreibetrag: EUR 440/Kind, wenn Familienbonus nicht genutzt wird
  • Alleinverdienerabsetzbetrag: EUR 494 als alleiniger Haushaltverdiener + EUR 175/Kind
  • Alleinerzieherabsetzbetrag: EUR 494 für Alleinerziehende + EUR 175/Kind
  • Kinderbetreuungskosten: Absetzbar bis EUR 2.300/Kind/Jahr

Berechnungsbeispiel: EUR 60.000 Gehalt

Lediger Arbeitnehmer, keine Kinder, Pendelstrecke < 20 km

Bruttojahresgehalt (12 Monate)EUR 51.428
13. + 14. MonatsgehaltEUR 8.572
Brutto gesamtEUR 60.000
Sozialversicherung (~18%)-EUR 10.800
Steuer auf 12 Monate (progressiv)-EUR 9.847
Steuer auf 13./14. Gehalt (6%)-EUR 477
JahresnettoeinkommenEUR 38.876
Monatlich (auf 14)EUR 2.777

Effektiver Gesamtsteuersatz: ~35,2% | Mit 2 Kindern: ~EUR 42.876 netto (Familienbonus)

Vergleich Österreich vs. Vereinigtes Königreich

Kriterium Vereinigtes Königreich Österreich
EUR 60.000 Bruttolohn~EUR 42.500 netto~EUR 38.900 netto
Maximaler Grenzsteuersatz45%55%
Sozialabgaben12% NIC~18%
13./14. MonatsgehaltNicht üblichPflicht (6% Steuer)
KindersteuergutschriftChild BenefitEUR 2.000/Kind direkt
PendlerpauschaleBegrenztGroßzügige Pendlerpauschale
LebenshaltungskostenHoch (London)Moderat (Wien erschwinglich)
VermögensteuerKeineKeine

Wichtige Besonderheiten des österreichischen Steuersystems

Keine Vermögensteuer

Österreich hat keine Vermögensteuer und keine Erbschaftsteuer für direkte Nachkommen.

Sachbezüge

Dienstwagen: 2% des Werts/Monat als Einkommen (1,5% bei Elektroauto).

Klimabonus

Jährlicher Öko-Bonus für alle Einwohner (~EUR 200).

Abfertigung

1,53% des Gehalts werden in eine Abfertigungskasse eingezahlt.

Fazit: Österreich bietet ein interessantes Gleichgewicht zwischen Besteuerung und öffentlichen Leistungen. Das 13./14. Monatsgehalt mit reduzierten Steuersätzen, der großzügige Familienbonus Plus und die Abwesenheit einer Vermögensteuer gleichen die hohen Grenzsteuersätze teilweise aus. Das System ist besonders vorteilhaft für Familien mit Kindern.

Steuerreformen und aktuelle Entwicklungen 2025/2026 in Österreich

Die österreichische Bundesregierung hat im Rahmen der ökosozialen Steuerreform und nachfolgender Gesetzesänderungen wesentliche Anpassungen am Steuersystem vorgenommen. Der Grundfreibetrag wurde auf EUR 12.816 angehoben, was eine deutliche Entlastung gegenüber den Vorjahren darstellt. Gleichzeitig wurden die Steuerstufen an die Inflation angepasst, um die kalte Progression automatisch auszugleichen. Seit 2023 ist in Österreich ein Mechanismus in Kraft, der zwei Drittel der inflationsbedingten Mehreinnahmen automatisch an die Steuerzahler zurückgibt, während das verbleibende Drittel politisch verteilt wird.

Der Familienbonus Plus wurde schrittweise erhöht und beträgt nun EUR 2.000 pro Kind und Jahr. Diese Steuergutschrift wird direkt von der Steuerschuld abgezogen und nicht nur vom zu versteuernden Einkommen, was sie besonders effektiv macht. Für Familien mit mehreren Kindern kann die Ersparnis EUR 6.000 oder mehr betragen. Zusätzlich wurde der Kindermehrbetrag für Geringverdiener, die den Familienbonus nicht voll ausschöpfen können, auf EUR 700 pro Kind angehoben.

Im Bereich der Körperschaftsteuer wurde der Satz stufenweise von 25% auf 23% gesenkt, um Österreich als Unternehmensstandort attraktiver zu machen. Für Kryptowährungen gilt seit 2022 eine einheitliche Besteuerung von 27,5% auf realisierte Gewinne, analog zur Kapitalertragssteuer auf Aktiengewinne. Der Klimabonus, eine jährliche Auszahlung an alle Einwohner als Ausgleich für die CO2-Bepreisung, beträgt je nach Wohnort zwischen EUR 145 und EUR 290 und ist seit 2024 steuerfrei, sofern das Gesamteinkommen EUR 66.612 nicht übersteigt.

Abgabefristen und Arbeitnehmerveranlagung in Österreich

In Österreich erfolgt die Einkommensteuer für Arbeitnehmer primär über den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Dennoch lohnt sich die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung (früher Lohnsteuerausgleich) in den meisten Fällen. Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung für das Vorjahr ist der 30. September des Folgejahres bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline. Wer in Papierform einreicht, muss die Erklärung bereits bis zum 30. April abgeben. Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist je nach Vereinbarung bis in das zweite Folgejahr.

Die Pflichtveranlagung besteht unter anderem bei mehreren Dienstverhältnissen, bei Einkünften aus Vermietung oder Selbstständigkeit über EUR 730 sowie bei Bezug des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrags. Arbeitnehmer mit nur einem Dienstverhältnis können die Veranlagung freiwillig bis zu fünf Jahre rückwirkend durchführen. Das bedeutet, dass 2026 noch die Erklärungen für die Jahre 2021 bis 2025 nachgeholt werden können, was bei versäumten Abzügen erhebliche Erstattungen ermöglicht.

Das FinanzOnline-Portal bietet eine vorausgefüllte Steuererklärung, in der Lohndaten, Versicherungsbeiträge und Spendenbestätigungen bereits automatisch hinterlegt sind. Die Bearbeitungszeit beim Finanzamt beträgt in der Regel vier bis acht Wochen. Bei einfachen Fällen wird die Erstattung oft bereits innerhalb weniger Tage nach elektronischer Einreichung auf das Konto überwiesen. Die durchschnittliche Erstattung liegt bei rund EUR 500 bis EUR 1.000 für Arbeitnehmer mit Pendlerpauschale und Werbungskosten.

Steuertipps und Besonderheiten des österreichischen Systems

Eine der wertvollsten Besonderheiten des österreichischen Steuersystems ist die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts. Während reguläre Bezüge progressiv mit bis zu 55% besteuert werden, unterliegen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld einem Pauschalsatz von nur 6%, wobei die ersten EUR 620 jeder Sonderzahlung sogar steuerfrei bleiben. Bei einem Jahresgehalt von EUR 60.000 spart ein Arbeitnehmer durch diese Regelung jährlich rund EUR 3.000 bis EUR 4.000 im Vergleich zu einer regulären Besteuerung. Diese österreichische Besonderheit macht Gehaltsvergleiche mit anderen Ländern ohne Sonderzahlungen oft irreführend.

Arbeitnehmer sollten die Pendlerpauschale und den Pendlereuro unbedingt nutzen. Der Pendlerrechner auf der BMF-Website ermittelt automatisch den Anspruch basierend auf der Entfernung und der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel. Bei einer Entfernung von mehr als 60 Kilometern ohne zumutbare öffentliche Verkehrsanbindung beträgt die große Pendlerpauschale EUR 3.672 pro Jahr, zuzüglich EUR 2 pro Kilometer einfache Wegstrecke als direkte Steuergutschrift. Auch das Jobticket, das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Öffi-Ticket, ist seit 2021 steuerfrei und kann mit der Pendlerpauschale kombiniert werden.

Für Kapitalerträge gilt in Österreich ein einheitlicher Steuersatz von 27,5% (KESt). Dividenden, Zinsen und Kursgewinne werden automatisch von der Bank einbehalten. Eine Besonderheit ist die Verlustverrechnung: Verluste aus Aktiengeschäften können innerhalb eines Depots automatisch mit Gewinnen verrechnet werden. Depotübergreifend ist eine Verrechnung über die Steuererklärung möglich. Zudem sind Gewinne aus dem Verkauf von selbst genutztem Hauptwohnsitz nach einer Nutzungsdauer von mindestens zwei Jahren vollständig von der Immobilienertragsteuer befreit, was Österreich für Immobilienbesitzer besonders attraktiv macht.